Veröffentlicht am: 27.03.25
Impfungen dienen der Prävention von Infektionskrankheiten bzw. der Prävention von Risiken, die durch bestimmte Infektionen entstehen können. In Bezug auf Sicherheit und Effektivität sind Impfungen allen anderen Präventionsstrategien überlegen. Bei einer Impfung werden entweder lebende, aber abgeschwächte Krankheitserreger, abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile von Krankheitserregern verabreicht. Das Immunsystem des Impflings bildet daraufhin spezifische Antikörper, die vor einer echten Infektion schützen oder diese zumindest in ihrem Verlauf abmildern. Für viele Impfstoffe ist es notwendig, dass sie mehrfach gegeben werden, da bei vielen Impflingen erst nach einem zweiten oder noch häufigeren Kontakt mit dem Impfstoff ausreichend Antikörper produziert werden. Wiederholungsimpfungen können außerdem erforderlich sein, um den Impfschutz weiter aufrechtzuerhalten, oder – wie bei der Grippeimpfung – bei sich ständig verändernden Erregern.
Mit dem Impfen wird so früh wie möglich begonnen, also bereits im Säuglingsalter. Der aktuelle Impfkalender sieht für Kinder in den ersten 12 Lebensmonaten Impfungen gegen zwölf verschiedene Erreger vor (RKI 2023), wobei jeweils ein bis drei Teilimpfungen erforderlich sind. Hier sind die Kombinationsimpfstoffe sehr hilfreich, die mehrere Impfstoffe kombinieren und so die Durchführung und Organisation der Impfung für alle Beteiligten erheblich erleichtern, da fast alle empfohlenen Impfungen als intramuskuläre Injektion verabreicht werden müssen. Zu den am häufigsten verbrauchten Impfstoffen gehört heute eine Sechsfachkombination gegen Diphtherie, Haemophilus influenzae b, Pertussis, Poliomyelitis, Tetanus und Hepatitis B, die im Jahr 2000 zugelassen wurde.
Impfstoffe werden sehr spezifisch zur Immunisierung gegen ganz bestimmte Viren oder mikrobielle Erreger entwickelt. Diese Spezifität geht so weit, dass im Falle von Erregerarten mit mehreren Stämmen oder Typen die Immunität ggf. nur einen Teil dieser Stämme oder Typen abdeckt. Diese hohe Spezifität von Impfstoffen ist auch der Grund, warum jedes Jahr ein neuer Influenza-Impfstoff entwickelt werden muss: Einerseits verändert sich das Virus ständig, und andererseits ist auch die Verteilung der erwarteten zirkulierenden Subtypen (z. B. H5N1) in jedem Jahr anders.
Daraus folgt, dass es zwischen Impfstoffen nur wenig Austauschmöglichkeiten gibt. Die meisten Impfstoffe definieren eine Teil-Indikationsgruppe, und es gibt nur wenige Teil-Indikationsgruppen, die mehrere Impfstoffe umfassen. Zu Letzteren gehören bspw. Impfstoffe gegen Meningitis und Pneumokokken sowie gegen COVID-19, Influenza-, Rotaviren- und Papillomaviren.
Die Impfstoffe gegen Meningitis unterscheiden sich bzgl. der Stämme, gegen die sie gerichtet sind. Der Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe B schützt nur gegen Erreger der Gruppe B, nicht aber gegen Meningokokken anderer Gruppen; entsprechend bietet der Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe C nur Schutz vor Infektionen mit dieser Serogruppe. Außerdem sind Impfstoffe verfügbar, die vor Infektionen mit Meningokokken der Serogruppen A, C, W-135 und Y schützen. Im Rahmen des Impfkalenders ist als Standardimpfung die Immunisierung von Säuglingen und Kindern gegen Meningokokken der Gruppen B und C vorgesehen. Alle Meningokokkenimpfstoffe, die auch für Erwachsene zugelassen sind, werden als Indikationsimpfungen bei gesundheitlich gefährdeten Personen oder als Reiseimpfung eingesetzt (z. B. Entwicklungs- oder Katastrophenhelfer bei Einsatz in entsprechenden Ländern).
Zur Immunisierung gegen Erkrankungen durch Pneumokokken gibt es verschiedene Impfstoffe, die sich durch die Anzahl unterschiedlicher Antigene gegen bis zu 23 unterschiedliche Serotypen von Pneumokokken unterscheiden sowie die Zulassung für unterschiedliche Altersgruppen – bspw. nur für Erwachsene, nur für Kinder oder für alle Altersgruppen.
In den Teil-Indikationsgruppen der Impfstoffe gegen COVID-19, Influenza, HPV und Rotaviren gibt es je zwei bzw. vier durch die ATC-Klassifikation unterschiedene Wirkstoffe, jedoch sind die Anwendungsgebiete jeweils identisch. Das heißt: Nach bisherigem Erkenntnisstand ist es unerheblich, ob die HPV-Impfung mit dem Impfstoff gegen die Typen 16 und 18, dem gegen die Typen 6, 11, 16 und 18 oder dem Neunfach-Impfstoff durchgeführt wird. Alle drei Impfstoffe unterscheiden sich nur marginal in der Zulassung, die erteilt wurde für die Prävention von Krebsvorstufen im Genitalbereich, hervorgerufen durch HPV. Allerdings entfallen mittlerweile 99 % aller HPV-Impfungen auf den Neunfach-Imfpstoff.
Impfungen werden entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eingeteilt in Standardimpfungen, Auffrischimpfungen, Indikationsimpfungen und weitere Impfungen (RKI 2024a).
Für diese Impfungen wird empfohlen, die Grundimmunisierung im Kindesalter durchzuführen (Diphtherie, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B, Masern, Mumps, Pertussis, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Windpocken, Meningokokken, Pneumokokken und Rotaviren). Für Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren und seit 2018 auch für Jungen zwischen 9 und 14 Jahren wird die Impfung gegen das humane Papillomavirus (HPV) empfohlen. Die persistierende Infektion mit HPV gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung des Gebärmutterhalskrebses. Zu den empfohlenen Impfungen gehören ferner für Personen ab 60 Jahren die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza sowie COVID-19, eine Impfung gegen Pneumokokken sowie eine Immunisierung gegen Varicella-Zoster-Viren (VZV) zum Schutz vor Herpes zoster (Gürtelrose). Seit 2024 wird für Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen Respiratorische Synzytialviren (RSV) empfohlen. Zusätzlich gilt für Neugeborene eine Empfehlung für die RSV-Prophylaxe mit dem Antiköper Nirsevimab, was jedoch keine Impfung darstellt. (RKI 2024b)
Für Menschen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, wird außerdem eine einmalige Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln empfohlen, wenn der Impfschutz unvollständig erscheint .
Nach erfolgter Grundimmunisierung und den im Impfkalender genannten Auffrischimpfungen bei Kindern und Jugendlichen sollten im Erwachsenenalter die Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus regelmäßig aufgefrischt werden. Bei der nächsten fälligen Impfung sollte diese einmalig mit einer Auffrischung gegen Pertussis kombiniert werden. Personen mit fehlender vorheriger Auffrischimpfung wird eine Auffrischung gegen Poliomyelitis empfohlen.
Diese Impfungen werden nur für bestimmte Personenkreise mit höherem Risiko für die jeweiligen Erkrankungen empfohlen, z. B. eine Impfung gegen Hepatitis B bei Dialysepatienten und gegen Röteln bei Frauen mit Kinderwunsch ohne Nachweis von Rötelnantikörpern. Zu den Indikationsimpfungen gehören auch verschiedene Standardimpfungen sowie Impfungen gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis A und Meningokokken (tetravalenter Impfstoff).
Sonderformen der Indikationsimpfungen werden Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen, welches durch berufliche Exposition oder durch Reisen hervorgerufen wird. Diese Impfungen werden in der Regel nicht von der GKV erstattet, sondern müssen vom Arbeitgeber bzw. Impfling selbst bezahlt werden. Hierzu gehören z. B. Impfungen gegen Tollwut oder Typhus. Zu erwähnen sind außerdem die postexpositionellen Impfungen, die nach Erregerexposition zur Prävention der Erkrankung durchgeführt werden, wie z. B. eine Tollwutimpfung.